Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist schon nach Art. 20a des Grundgesetzes Pflicht der staatlichen Gewalten.
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Die Auszeichnung bezieht sich auf das Engagement der Abgeordneten im Parlament und im Ehrenamt. Es bedeutet nicht, dass ich oder der Bundespräsident alle politischen Positionen der geehrten Personen unterstützen.
Klar ist aber auch: Alle Einnahmen, die aktuell durch die CO2-Bepreisung generiert werden, werden schon jetzt ausgezahlt und für Investitionen in den Klimaschutz verwendet.
Wir können eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen forcieren, um die gesteckten Klimaziele zu erreichen.
Dafür braucht es eine bessere allgemeine Finanzausstattung der Kommunen und ein klares Bekenntnis aller Parteien für mehr Investitionen in Klimaschutz und Anpassung an Klimaveränderungen vor Ort.
In einem wegweisenden Urteil hat das Bundesverfassungsgericht 2021 klargestellt, dass Klimaschutz die Freiheit kommender Generationen sichert.