
Im Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde der Sprachnachweis nicht geregelt, weil es sich nicht um eine spezifische, ausschließlich für Fachkräfte gültige Angelegenheit handelt.
Im Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde der Sprachnachweis nicht geregelt, weil es sich nicht um eine spezifische, ausschließlich für Fachkräfte gültige Angelegenheit handelt.
Mit dem FachKfEG haben wir einen Neustart in der Migrationspolitik angestoßen. Das Erlernen der deutschen Sprache bleibt essenziell für die Integration.
Wir arbeiten jedoch mit Hochdruck daran, auch diese Vereinbarung des Koalitionsvertrags umzusetzen.
Wir haben mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz den Familiennachzug erleichtert. Wer als qualifizierte Fachkraft nach Deutschland kommt, wird ab 2024 neben seiner Kernfamilie auch seine Eltern mitbringen können, sofern deren Lebensunterhalt nachweislich gesichert ist.
Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern haben wir erste Verbesserungen beim Familiennachzug erreicht. Wir setzen uns für weitere Verbesserungen ein.
Ich verweise auf meine ausführliche Antwort an Sie vom 24.10.