Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Hakan Demir
Antwort 30.04.2024 von Hakan Demir SPD

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes werden alle Beschränkungen der Mehrstaatigkeit aus dem Gesetzt gestrichen. Ob Sie also eine oder mehrere weitere Staatsangehörigkeiten besitzen, ist für die deutschen Behörden nicht mehr entscheidungsrelevant.

Hakan Demir
Antwort 28.06.2024 von Hakan Demir SPD

Man konnte dann eben nur nicht eingebürgert werden in Deutschland. Ob man aber mit einem, zwei oder mehr ausländischen Pässen in Deutschland lebt, macht keinen Unterschied.

Hakan Demir
Antwort 29.04.2024 von Hakan Demir SPD

Solange Sie die nötigen Voraufenthaltszeiten (in der Regel 5 Jahre - dazu zählen auch Zeiten während des Studiums), das Sprachniveau (B1), die Lebensunterhaltssicherung (eigenständige Lebensunterhaltssicherung ohne Bezug von SGB II- oder SGB-XII-Leistungen - wie gesagt ohne Mindestbeschäftigungszeit) und die weiteren Voraussetzungen (wie Straffreiheit und erfolgreicher Absolvierung eines Integrationskurses) erfüllen.

Hakan Demir
Antwort 07.06.2024 von Hakan Demir SPD

Die Mehrstaatigkeit gilt von deutscher Seite ohne Einschränkungen

Hakan Demir
Antwort 22.04.2024 von Hakan Demir SPD

Den Prozess an sich können Sie theoretisch schon starten. Es ist aber wichtig, dass Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit nicht annehmen bis zum 27. Juni. Sonst verlieren Sie die deutsche.

Hakan Demir
Antwort 19.04.2024 von Hakan Demir SPD

Wenden Sie sich bei solch konkreten Fragen doch gerne auch an die Deutsche Botschaft in dem Land, in dem Sie leben.