
Wenden Sie sich bei solch konkreten Fragen doch gerne auch an die Deutsche Botschaft in dem Land, in dem Sie leben.
Wenden Sie sich bei solch konkreten Fragen doch gerne auch an die Deutsche Botschaft in dem Land, in dem Sie leben.
Wie bereits geschrieben und auch auf der Seite des Bundesinnenministeriums nachlesbar, die Staatsangehörigkeitsreform tritt zum 27. Juni 2024 in Kraft
Sie können selbstverständlich nachfragen, wie der Stand der Dinge bei Ihrem Einbürgerungsantrag ist. Meistens werden aus Kapazitätsgründen aber keine Zwischenstände mitgeteilt.
Zu einer möglichen Klage gegen das Gesetz liegen mir keine Informationen vor
Das Bundesjustizministerium und das Bundesamt für Justiz haben im Jahr 2018 grundsätzlich festgelegt, dass bei der Fristberechnung der Tag der Verkündung nicht mitgerechnet wird, da hier ein Ereignis im Sinne des § 187 Absatz 1 BGB in Gang gesetzt wird
Ab dem 27.06. wenden die Behörden die neue Rechtslage an - denn mit diesem Datum ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Dies gilt für neue Fälle ebenso wie für bereits in Bearbeitung befindliche Fälle.