
Wie bereits geschrieben und auch auf der Seite des Bundesinnenministeriums nachlesbar, die Staatsangehörigkeitsreform tritt zum 27. Juni 2024 in Kraft
Wie bereits geschrieben und auch auf der Seite des Bundesinnenministeriums nachlesbar, die Staatsangehörigkeitsreform tritt zum 27. Juni 2024 in Kraft
Sie können selbstverständlich nachfragen, wie der Stand der Dinge bei Ihrem Einbürgerungsantrag ist. Meistens werden aus Kapazitätsgründen aber keine Zwischenstände mitgeteilt.
Zu einer möglichen Klage gegen das Gesetz liegen mir keine Informationen vor
Das Bundesjustizministerium und das Bundesamt für Justiz haben im Jahr 2018 grundsätzlich festgelegt, dass bei der Fristberechnung der Tag der Verkündung nicht mitgerechnet wird, da hier ein Ereignis im Sinne des § 187 Absatz 1 BGB in Gang gesetzt wird
Ab dem 27.06. wenden die Behörden die neue Rechtslage an - denn mit diesem Datum ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Dies gilt für neue Fälle ebenso wie für bereits in Bearbeitung befindliche Fälle.
Vor diesem Hintergrund würde ich Ihnen empfehlen, bei den politisch Verantwortlichen in Ihrer Stadt / Ihrem Landkreis nachzufragen, welche konkreten Schritte für eine gute Umsetzung der Reform unternommen werden.