Frage von Dennis R. • 30.07.2024

Antwort ausstehend von Carsten Linnemann CDU
Nach § 12 Sozialgesetzbuch II (SGB II) wird das Schonvermögen nach einer Karenzzeit von sechs Monaten zur Deckung des Lebensunterhalts verwendet. Dies entspricht dem Prinzip der Subsidiarität im deutschen Sozialrecht. Dieser sieht vor, dass eigene Mittel eingesetzt werden, bevor staatliche Leistungen beansprucht werden.
in Bildungsgutschein fällt in den Rahmen des SGB III und ist kein Hindernis für eine Einbürgerung.
Um sicherzustellen, dass staatlich geförderte berufliche Weiterbildungen gewissen Qualitätsstandards entsprechen, werden diese auf Basis der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) geprüft und zugelassen.
Kein Mindestlohn auf EU-Ebene
Es ist keine Änderung geplant