Der bisher im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht verankerte Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit wird mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) aufgegeben.
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die Frage der Staatsangehörigkeit ist nicht isoliert von den Rahmenbedingungen der Migrationspolitik bzw. vom Migrationsgeschehen zu betrachten.
Ich kann Ihnen aber versichern, dass die Reform konsequent abgeschlossen wird. Es geht nur noch darum, gut und sorgfältig zu Ende zu verhandelt - alle Regierungsfraktionen stehen zu den grundlegenden Zielen.
Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass wir ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht im parlamentarischen Verfahren so schnell wie möglich auf den Weg bringen.
Eine pauschale Ermöglichung von Doppel- und Mehrfachstaatsangehörigkeiten wie von der Ampel-Koalition geplant, sendet meiner Meinung nach die völlig falschen Signale in die Welt.
Unsere Positionierung zur Reform des StAG habe ich in meiner Beantwortung der Frage von Frau S. vom 28.10.2023 dargelegt, die Sie gerne dort nachlesen können.