(...) Ich freue mich, dass wir viele betroffenen Bürgerinnen und Bürger durch dieses Gesetz entlasten können und ebenfalls die Angst vor einem Unterhaltsrückgriff durch den Sozialhilfeträger nehmen können. Erst ab einem Jahresbetrag von mehr als 100.000 Euro wird nun auf das Einkommen der Unterhaltsverpflichteten zurückgegriffen. (...)
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(...) Es tut mir leid, Ihnen keine konkretere Antwort zum Thema Schonvermögen geben zu können. (...)
(...) Wir unterstützen den Vorschlag der Koalition, Kinder erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten ihrer Eltern zu beteiligen. Im Fall der Bedürftigkeit sollen Eltern „Hilfe zur Pflege“ beantragen können, ohne befürchten zu müssen, dass der Sozialhilfeträger sich an ihre Angehörigen wendet. (...)
(...) Das Angehörigen-Entlastungsgesetz verpflichtet, wie Sie bereits geschrieben haben, erst zu einer Unterhaltszahlung ab einem Bruttoeinkommen von 100.000 Euro im Jahr. (...)
(...) Wir wollen, dass der Eigenanteil gedeckelt wird, also nicht weiter steigen kann. Mögliche Zusatzkosten soll stattdessen die Pflegeversicherung tragen. Pflege, die nur aus medizinischen Gründen erfolgt, soll künftig von der Krankenversicherung bezahlt werden. (...)
(...) Das Unterhaltsentlastungsgesetz ist eines der wichtigsten sozialpolitischen Gesetzgebungsverfahren dieser Legislaturperiode. Insofern freue ich mich, dass der Kabinettsbeschluss für das Gesetz nach derzeitigem Stand für den 14. (...)