
(...) Bürger:innen, deren Anlagen einen Eigenverbrauchswert von 30kWp nicht überschreiten, sind von der EEG-Umlage nicht betroffen. (...)
(...) Bürger:innen, deren Anlagen einen Eigenverbrauchswert von 30kWp nicht überschreiten, sind von der EEG-Umlage nicht betroffen. (...)
(...) Für ausgeförderte Anlagen – also Erneuerbare-Energien-Anlagen, deren 20-jähriger Vergütungszeitraum ab 2021 ausläuft – wird der Rechtsrahmen angepasst. (...)
(...) das Ziel, die ausgeförderten Anlagen, also jene, die nach 20 Jahren aus der EEG-Vergütung fallen, weiterhin am Netz zu halten (...)
(...) Der notwendige Ausstieg aus Kohle und Atomenergie muss vom Ausbau und – im Fall der aus der EEG-Vergütung fallenden Anlagen – dem Erhalt der Erneuerbaren Energien flankiert werden. (...)
(...) In der jetzigen Form werde ich dieser in der 2./3. Lesung nicht zustimmen. (...)
(...) Um die im Klimaschutzgesetz rechtlich verbindlich verankerten Klimaziele sicher zu erreichen, brauchen wir eine umfassende EEG-Novelle, die dem Ausbau der Erneuerbaren Energien endlich den erforderlichen Schwung verleiht. (...)