Beiden Parteien steht nun auch eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung offen. Die KBV hat diesen Weg bereits angekündigt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.
Klar ist für uns: Maßnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nicht zulasten der Patientinnen und Patienten gehen und nicht zu einer weiteren Verschlechterung des Zugangs zur psychotherapeutischen Versorgung führen.
Mich verwundert dieser Vorstoß der KV. Denn das Honorar-Niveau bei der betroffenen Gruppe ist nicht außerhalb der Norm...sogar noch darunter. Es ist weiterhin ein Mangelberuf und hinzukommt dass durch die ambulante Arbeit dem System - nicht nur präventiv - viel Geld gespart wird. Das heißt dass ich diesen Schritt für falsch befinde.
Geplante Kürzungen verurteile ich. Statt weniger Geld braucht es verlässliche Rahmenbedingungen, mehr Versorgungskapazitäten und eine nachhaltige Finanzierung.
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht politisch festgelegt, sondern von den Selbstverwaltungspartnern im Bewertungsausschuss nach gesetzlichen Vorgaben vereinbart. Grundlage sind regelmäßig überprüfte Kostendaten, insbesondere des Statistischen Bundesamts.