(...) Art. 38 I GG hat das Mandat des Abgeordneten als freies Mandat ausgestaltet. Jeder Abgeordnete kann deshalb nach eigener Verantwortung entscheiden, ob er zu einem bestimmten Zeitpunkt an der Plenarsitzung, einer Podiumsdiskussion, einer Demonstration oder eben einem Parteitag teilnimmt. (...)
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(...) Vorrangig muss es darum gehen einerseits Maßnahmen zur Verbesserung der Integrationschancen von Langzeitarbeitslosen und benachteiligten Personengruppen in den ersten Arbeitsmarkt durchzuführen und andererseits auch den Unternehmen Anreize bieten Arbeitslose zu übernehmen. Den unsozialen Kürzungen der Mittel der aktiven Arbeitsmarktmittel (um ca. (...)
(...) meinen Recherchen nach gibt es diese europäische Bestimmung nicht. Als Beamter würde Ihrer Alterssicherung ohnehin eine andere Rechtslage zu Grunde liegen. (...)
(...) Darüber hinaus möchte ich Sie darauf hinweisen, dass nicht ich zu entscheiden habe, wer die Partei verlassen soll, sondern die jeweilige Gliederung, in der man Mitglied ist, kann gegebenenfalls ein Parteiordnungsverfahren beantragen. (...)