(...) Im Mittelpunkt der Regelungen die bessere Bekämpfung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität. (...) Die Sorgen in Bezug auf den Schutz der eigenen Verbindungsdaten beruhen allerdings nicht selten auf einer unzureichenden Information über das, was im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung geregelt wurde. (...)
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(...) Die veröffentlichten Leitlinien dienen als Grundlage, um daraus einen ersten Gesetzesentwurf zu entwickeln. Von einer Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung kann zu diesem Zeitpunkt noch keine Rede sein. (...)
(...) Eine berechtigte Sorge sehe ich viel mehr noch bei der Sammlung von Daten zu privaten Zwecken. Hier herrscht ein Datenschutzniveau, das bei Weitem nicht an das geplante Gesetz zur Regelung der strafrechtlichen Nutzung von gespeicherten Daten heranreicht. Unabhängig von dem staatlichen Zugriff auf Verkehrsdaten im Einzelfall zur Strafverfolgung speichern private Anbieter in umfangreichster Weise Daten von Kunden und Nutzern. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihre Fragen zur Vorratsdatenspeicherung. (...)
(...) der öffentliche Rundfunk und das öffentliche Fernsehen erfüllen wichtige gesellschaftliche Aufgaben. (...)
(...) Ihre Einschätzung, dass ein solches Instrument bei der Verfolgung und Vereitelung von Schwerstkriminalität unwirksam sei, wird von den Sicherheitsbehörden mehrheitlich nicht geteilt. Allerdings haben Sie Recht, dass eine verhältnismäßige Abwägung zwischen dem Nutzen des Instrumentes und der Wahrung der Grundrechte der Betroffenen auf Datenschutz, Achtung des Privatlebens und des Telekommunikationsgeheimnisses sowie auf informationelle Selbstbestimmung nötig ist. (...)