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(...) Herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Beziehen Sie sich nur auf die doppelte Staatsbürgerschaft für EU Bürger oder auch darüber hinaus? (...)
(...) Wer diese mit Füssen tritt, der muss dann auch die Konsequenzen tragen. Wir wollen deshalb, dass die Ausbürgerung krimineller Migranten möglich wird, bei erheblicher Kriminalität innerhalb von zehn Jahren nach erfolgter Einbürgerung, bei Mitwirkung in Terrororganisationen (z.B. IS) oder bei Zugehörigkeit zu kriminellen Clans, und zwar auch dann, wenn die Ausgebürgerten staatenlos werden. (...)
(...) 116 Grundgesetz fasst den Begriff „Deutscher“ bewusst weiter als die Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, nämlich einschließlich der Statusdeutschen, weil aus geschichtlichen Gründen die Zugehörigkeit vieler Gruppen zu Deutschland nicht homogen war. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht beruht zum Teil auf dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG), das 2000 in Staatsangehörigkeitsgesetz umbenannt wurde. Belegt habe ich meine Staatsangehörigkeit mit der entsprechenden Eintragung im Personalausweis, ich halte das für ausreichend. (...)
(...) In den letzten Wochen wurde viel und sehr kontrovers über die doppelte Staatsbürgerschaft gesprochen. Meine Haltung dazu ist klar: In einer weltoffenen und modernen Gesellschaft muss es möglich sein, dass es doppelte Staatsbürgerschaften gibt. Ohnehin ist das auch gelebte Realität in Deutschland: Über 50 Prozent der Eingebürgerten Menschen behalten neben dem deutschen, ihren alten Pass. (...)

(...) Problematischer als die doppelte Staatsbürgerschaft sehe ich das Problem der erschwerten Integration. Was würden Sie tun, wenn sie mit anderen Leidensgenossen in einer Turnhalle übernachten müssten und, obwohl sie einen gefragten Beruf ausüben könnten, als Almosenempfänger zur Untätigkeit verdammt wären? (...)