Antwort 27.09.2018 von Stephan Brandner AfD
Sehr geehrter Herr Schumacher, (...)
Sehr geehrter Herr Schumacher, (...)

(...) Herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Beziehen Sie sich nur auf die doppelte Staatsbürgerschaft für EU Bürger oder auch darüber hinaus? (...)
(...) Wer diese mit Füssen tritt, der muss dann auch die Konsequenzen tragen. Wir wollen deshalb, dass die Ausbürgerung krimineller Migranten möglich wird, bei erheblicher Kriminalität innerhalb von zehn Jahren nach erfolgter Einbürgerung, bei Mitwirkung in Terrororganisationen (z.B. IS) oder bei Zugehörigkeit zu kriminellen Clans, und zwar auch dann, wenn die Ausgebürgerten staatenlos werden. (...)