(...) Der Gesetzentwurf zum Risikobegrenzungsgesetz enthält einen Prüfauftrag zur Verbesserung der Transparenz bei Verkäufen von Kreditforderungen. (...) Januar 2008 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Risikobegrenzungsgesetz eine öffentliche Sachverständigenanhörung durchführen, in der Fragen rund um einen besseren Schutz und verbesserte Informationen der Kreditnehmer diskutiert werden. (...)
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(...) Der Sicherungsvertrag zwischen Bank und Kreditnehmer, der eine vorzeitige Verwertung üblicherweise verhindert, gilt nicht im Verhältnis zwischen Investor und Kreditnehmer. Wenn man über eine Schließung dieser Gesetzeslücke diskutiert, muss man allerdings bedenken, dass die Grundschuld ursprünglich als Pendant zur Hypothek umlauffähiger ausgestaltet wurde. Eine Gesetzesänderung würde also dazu führen, dass die Grundschuld in gewisser Weise der Hypothek angeglichen wird. (...)
(...) Da Herr Seehofer keine Möglichkeit hat ein Landesministerium anzuweisen kann er nicht mehr unternehmen, als das Land zu bitten. Die größte Möglichkeit Einfluss auf das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu nehmen hat der Bayerische Ministerpräsident Beckstein, ich rate Ihnen daher sich an ihn zu wenden. (...)
(...) Derzeit wird daran gearbeitet diese Gesetzeslücke zur Sicherheit der Verbraucher zu schließen. Das demnächst im Bundestag auf der Tagesordnung stehende Gesetzgebungsverfahren für ein „Risikobegrenzungsgesetz“ wird voraussichtlich die Gelegenheit bieten, schon in relativ kurzer Zeit Rechtssicherheit zu schaffen. (...)
(...) Auch das ist nicht hinnehmbar. Oberstes Ziel unserer Bemühungen ist ein vollständiges Verbot sämtlicher für Kinder schädlicher Inhaltsstoffe in Spielzeugen. (...)