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(...) gerne antworte ich auf Ihre Nachricht vom 28. April 2015, in der Sie sich besorgt über die geplante Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung äußern. (...)
(...) - Um die Grundrechte der Betroffenen auf Datenschutz und Schutz ihrer Privatsphäre zu wahren, ist der Datenabruf nur zur Verfolgung von schwersten Straftaten möglich. Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, Anwälten oder Ärzten unterliegen einem Verwertungsverbot. (...)
(...) Die Wiedereinführung der Speicherung von Verbindungsdaten ist notwendig und erforderlich. (...) Von einer Überwachung „ohne begründeten Verdacht“ kann also keine Rede sein. Um Strafbarkeitslücken zu schließen, wird zudem die „Datenhehlerei“ unter Strafe gestellt werden. (...)
(...) Die Frage nach einer historischen Einordnung der schrecklichen Ereignisse von 1915/16, bei denen so viele Menschen auf grausame Weise getötet wurden, ist ein wesentlicher Aspekt der Debatte der vergangenen Wochen. Persönlich kann Herr Steinmeier das Bedürfnis gut nachvollziehen, das damalige Geschehen in dem Begriff „Völkermord“ zusammenfassen zu wollen. Diesem Bedürfnis trägt auch folgende Formulierung Rechnung: "[Das] Schicksal [der Armenier im Osmanischen Reich] steht beispielhaft für die Geschichte der Massenvernichtungen, der ethnischen Säuberungen, der Vertreibungen, ja der Völkermorde, von denen das 20. (...)
Vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de.