Antwort 21.01.2014 von Hans-Peter Uhl CSU
(...) Mit einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (auf Bundesebene) wurde es bereits ermöglicht, dass Cannabishaltige Fertigarzneimittel in Deutschland zugelassen werden können. Damit ist die Grundlage gelegt, dass intensiv auf diesem Gebiet geforscht und Cannabishaltige Fertigarzneimittel zukünftig für weitere Indikationen zugelassen werden können und damit nach entsprechender klinischer Prüfung und Zulassung in klarer Dosierung für die Therapie zur Verfügung stehen. (...)