(...) vielen Dank für Ihre Nachricht zu den geplanten Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung. Ich gebe Ihnen Recht, dass das Thema nicht leicht zu behandeln ist, da hier ein fairer Kompromiss zwischen Bürgerrechten und effektiver Strafverfolgung gefunden werden muss. Grundsätzlich stehe ich der Vorratsdatenspeicherung kritisch gegenüber. (...)
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(...) Die Vorratsdatenspeicherung darf gemäß der Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs nur in engen Grenzen, d.h. bei schwersten Verbrechen und mit sehr engen, klar definierten Speicherfristen, stattfinden. (...)
(...) Ich bin der Meinung, dass die Vorratsdatenspeicherung ein effektives Ermittlungsinstrument, auf das wir mit Blick auf die aktuell angespannte Sicherheitslage nicht verzichten können. Es geht hierbei um schwere Verbrechen, um organisierte Kriminalität, Kinderpornographie und Terrorismus. (...)
Sehr geehrte Frau Grothey,
(...) Dennoch denke ich, dass sie in bestimmten Fällen zur Aufklärung von Verbrechen sinnvoll sein kann. (...) Für mich ist vorrangig, dass die gespeicherten Daten nicht missbraucht werden können. (...) Um die Grundrechte der Betroffenen auf Datenschutz und Schutz ihrer Privatsphäre zu wahren, ist der Datenabruf nur zur Verfolgung von schwersten Straftaten möglich. (...)
(...) Ich denke, es ist Zeit für eine differenzierte Diskussion, die den geänderten Gegebenheiten Rechnung trägt. Die technischen Anforderungen, die Möglichkeiten für Straftäter und schließlich auch die Speicherpraxis privater Anbieter haben sich geändert, so dass auch die Notwendigkeit für die Einführung einer Speicherpraxis heute anders zu beurteilen ist als zu Beginn dieser Diskussion. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich offen für meine Argumentation zeigen. (...)