
Sehr geehrte Frau Grothey,
Sehr geehrte Frau Grothey,
(...) Dennoch denke ich, dass sie in bestimmten Fällen zur Aufklärung von Verbrechen sinnvoll sein kann. (...) Für mich ist vorrangig, dass die gespeicherten Daten nicht missbraucht werden können. (...) Um die Grundrechte der Betroffenen auf Datenschutz und Schutz ihrer Privatsphäre zu wahren, ist der Datenabruf nur zur Verfolgung von schwersten Straftaten möglich. (...)
(...) Ich denke, es ist Zeit für eine differenzierte Diskussion, die den geänderten Gegebenheiten Rechnung trägt. Die technischen Anforderungen, die Möglichkeiten für Straftäter und schließlich auch die Speicherpraxis privater Anbieter haben sich geändert, so dass auch die Notwendigkeit für die Einführung einer Speicherpraxis heute anders zu beurteilen ist als zu Beginn dieser Diskussion. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich offen für meine Argumentation zeigen. (...)
(...) Sicherlich gibt es nicht die reine Schwarz-Weiß-Entscheidung, deshalb habe ich beispielsweise bei der letzten Abstimmung zur Griechenlandhilfe durch eine persönliche Erklärung deutlich gemacht, warum ich zugestimmt habe. Auch bei der Einbringung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zum Thema Fracking, habe ich deutlich gemacht, dass ich Veränderungen erwarte beispielsweise im Sinne des Schutzes eines unserer höchsten Güter, des Wassers, Rechnung zu tragen. (...)
(...) Ich bin mir sicher, dass am Ende ein ausgewogener Kompromiss stehen wird. Deutschland hätte damit zugleich die strikteste Regelung zur Speicherung von Verkehrsdaten in ganz Europa. (...)
(...) 46 unseres Grundgesetzes Indemnität. Das heißt, dass sie zu keiner Zeit wegen Äußerungen, die sie im Deutschen Bundestag oder einem seiner Ausschüsse getan haben, gerichtlich verfolgt werden dürfen. Eine ergänzende Spezialregelung im Strafgesetzbuch hätte in meinen Augen allenfalls symbolischen Wert. (...)