Antwort 31.03.2014 von Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Liebe Frau Ruby,
Liebe Frau Ruby,
(...) Der Petitionsausschuss hat im Mai 2013 eine Empfehlung an das Bundesministerium der Justiz ausgesprochen. Diese enthält die Forderung, dass § 404 ZPO dahingehend eine Ergänzung erfährt, dass ein Sachverständiger alle Gründe und Beziehungen zu benennen hat, aus denen er ein Interesse am Ausgang eines Verfahrens haben könnte. (...)
(...) Ich halte grundsätzlich eine Offenlegung von Interessenskonflikten für medizinische Gutachter bei Gerichtsprozessen richtig. Welches Verfahren dafür genau anzuwenden ist, sollte diskutiert werden, wenn der Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums vorliegt. (...)