im Dezember hat die Bundesregierung beschlossen auch Privathaushalte, die mit Heizöl, Pellets, LPG, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle/Koks wärmen und nicht von der Gaspreisbremse profitieren rückwirkend für den Winter 2022/23 zu entlasten.
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Aus dem Beschluss zwischen Bund und Ländern vom 02.11.2022 geht daher klar hervor, dass Mieter*innen, die durch die Aufwendung für die Bevorratung anderer Heizmittel finanziell überfordert sind, auch entlastet werden sollen.
Der von Ihnen angesprochene Zielkonflikt zwischen schnellwirkenden Maßnahmen und der Frage der Zielgenauigkeit und sozialen Differenziertheit ist uns durchaus bewusst. Daher werden wir in den anstehenden Beratungen noch einmal zusätzliche Aspekte in den Blick nehmen und diskutieren – auch mit Blick auf mögliche zusätzliche Entlastungen für diejenigen, die mit Heizöl, Kohle und Holz heizen
Die jetzt vorgestellten Vorschläge der sog. ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme ermöglichen einerseits schnelle Entlastung noch in diesem Jahr in Form einer Einmalzahlung, als auch längerfristige Entlastungen ab Frühjahr 2023 bei den hohen Energiekosten während dieser Krisenzeit