(...) Europarechtlich sind wir verpflichtet, Anhaltspunkte für Fluchtgefahr auch für Rücküberstellungen nach der Dublin III-Verordnung gesetzlich zu bestimmen. (...) Das Ausweisungsrecht wird neu geregelt. (...)
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(...) Die Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots könnte allenfalls diejenigen Asylbewerber treffen, deren Asylantrag nach § 29a Asylverfahrensgesetz rechtskräftig als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist (sicherer Herkunftsstaat) oder deren Folgeantrag wiederholt nicht zur Durchführung eines weiteren Asylverfahrens geführt hat. Diese Regelung bezweckt, die missbräuchliche Nutzung des Asylverfahrens aus völlig asylfremden Gründen einzudämmen. Ein solches Einreiseverbot kann im Einzelfall im Ermessen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge angeordnet werden. (...)
(...) Dadurch ändert sich nichts an meiner grundsätzlichen Haltung: Die Hospiz- und Palliativversorgung in unserem Land soll so ausgebaut werden, dass jeder schwer kranke Mensch in der letzten Phase seines Lebens gut betreut und angemessen medizinisch behandelt wird. (...)
(...) ich habe so geantwortet, wie Deine Frage gestellt war und bereits mehrfach meine Bedenken zum Thema TTIP und CETA geäußert. (...)