Antwort 12.02.2021 von Andrea Schwarz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sind die Stadt- und Landkreise für die Anschlussunterbringung zuständig (...)
(...) Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sind die Stadt- und Landkreise für die Anschlussunterbringung zuständig (...)
(...) Der von Ihnen geschilderte Sachstand ist bei der Integration der betroffenen Menschen und wie Sie ausführen bei Familien noch problematischer. (...)

(...) ich unterstütze die Forderung nach einem sicheren Hafen Baden-Württemberg („Gekommen um zu bleiben“) der Seebrücke ausdrücklich. (...)
(...) Bei Cannabis ist unsere Haltung: Regulieren statt kriminaliseren (...)