Ihre Antwort verstehe ich nicht als Plädoyer für die Wiedereinführung von Studiengebühren, sondern als Bekräftigung Ihres Anliegens, den Besuch von Kindertagesstätten kostenfrei zu stellen. Der Freistaat Bayern fördert hier die Familien in umfangreicher Weise. Wer sich die Gebühr nicht leisten kann, für den springt die wirtschaftliche Jugendhilfe ein. Für unsere Kommunen und auch für den Freistaat Bayern sind die Kosten der Kinderbetreuung massiv hoch und in den letzten Jahren auch deutlich gestiegen, so dass es aus meiner Sicht angemessen und vertretbar ist, einen Teil der Kosten über die Familien der betreuten Kinder zu finanzieren.
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Antwort 21.01.2025 von Bernhard Seidenath CSU
Antwort 24.01.2025 von Florian von Brunn SPD
Sie haben recht: Hier gibt es großen Handlungsbedarf.
Antwort 17.04.2025 von Hubertus Heil SPD
Die Erhöhung des Kindergeldes steht der Schaffung neuer Kita-Plätze darüber hinaus nicht im Weg.
Antwort ausstehend von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 12.12.2024 von Marco Buschmann FDP
Ein Anspruch auf Kostenübernahme der Kinderbetreuung kann vielmehr nur in Einzelfällen bestehen. Gemäß §§ 90, 93 SGB VIII kann dies beispielsweise der Fall sein, wenn die Kostenübernahme notwendig ist, um die wirtschaftliche Selbstständigkeit zu sichern und die Familie andernfalls auf Sozialleistungen angewiesen wäre. Zudem bieten die Kommunen und Bundesländer eigene individuelle Förderprogramme an.
Antwort ausstehend von Hendrik Wüst CDU