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Grundsätzlich braucht es für den energieeffizienten und klimafreundlichen Schienengüterverkehr deutlich mehr Kapazitäten.

Für einen Halteverstoß auf einem Schutzstreifen des Radverkehrs sieht die BKatV eine Geldbuße von 55 Euro vor (lfd. Nr. 54a BKat). Wird zusätzlich eine Qualifikation verwirklicht, sind höhere Bußgelder vorgesehen.

SPD, Grüne und FDP haben sich darauf geeinigt, kein Tempolimit einzuführen.

Es gibt gute Nachrichten: zwischen Jahnring und Alsterbrücke wird die Hindenburgstraße nun überplant.

Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen