Sehr geehrter Herr Wiebelitz,
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Sehr geehrter Herr Müller,
selbstverständlich dürfen Sie das Einhandmesser auch ohne anerkannten Zweck mit sich führen, allerdings in einem verschlossenen Behältnis, denn so schreibt es §42a Waffengesetz vor.
(...) Der von Ihnen angesprochene Bericht zum Thema "Online-Durchsuchung" ist in meinem Ministerium bekannt. Auf Grund des guten Kontakts zur Regierung Österreichs wurde er meinen Mitarbeitern frühzeitig zur Kenntnis gegeben. (...)
(...) die FDP hat als einzige Fraktion die Waffenrechtsreform abgelehnt, weil sie nicht geeignet ist, die Sicherheit für die Menschen in Deutschland zu erhöhen. Das deutsche Waffenrecht zählt zu den strengsten und zugleich kompliziertesten der Welt. (...)
(...) Für Kinder und Jugendliche gibt es eine sehr große Auswahl an Spielzeug und Freizeitbeschäftigungsmöglichkeiten. Aus diesem Grund sollten Erwachsene dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche nicht in den Besitz derartiger vermeintlicher Spielzeuge geraden, womit sich auch die Frage der Kenntnis von Kindern bezüglich der Waffengesetze erübrigen würde. (...)