Ich bin zuversichtlich, dass die Novellierung des WEG zeitnah im Bundestag zur Abstimmung gestellt wird.
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Das Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen (BT-Drucksache 20/9890) hat in dieser Sitzungswoche den Rechtsauschuss passiert (BT-Drucksache 20/12146) und wurde vom Bundestag verabschiedet; damit werden zukünftig Steckersolargeräte im Wohnungseigentums- und Mietrecht privilegiert
Es ist erfreulich, dass der Gesetzesentwurf am 04. Juli angenommen worden ist.
Mit dem Solarpaket I vom 15. Mai 2024 und dem Gesetz BT haben Mieter*innen nun ein Recht auf Balkonsolar, was klimafreundliche Stromerzeugung fördert.
Das novellierte Wohnungseigentümergesetz, das wir im Sommer beschlossen haben, enthält auch einen Rechtsanspruch auf die Erlaubnis für Balkonsolaranlagen
Der Gesetzentwurf steht in dieser Woche auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses und des Plenums.