
(...) • Im Falle eines Anbieterwechsels (z. (...) Der neue Anbieter muss dem alten Anbieter eine Kündigung vorlegen, bevor z.B. ein Telefonanschluss auf einen neuen Anbieter umgestellt werden kann. (...)
(...) • Im Falle eines Anbieterwechsels (z. (...) Der neue Anbieter muss dem alten Anbieter eine Kündigung vorlegen, bevor z.B. ein Telefonanschluss auf einen neuen Anbieter umgestellt werden kann. (...)
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(...) Die DB Mobility Logistics AG (DB ML AG) ist ein Tochterunternehmen der DB AG und mit dieser über Gewinnabführungsverträge bilanzrechtlich verbunden. Die Gewinne aus den Fahrkartenverkäufen werden also an die DB AG weitergeleitet. (...)
(...) die Beratungen im Bundestag zum Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes, der die Einführung des so genannten Pfändungsschutzkontos („P-Konto") vorsieht, sind noch nicht abgeschlossen. Ich hoffe aber, dass dies zeitnah geschehen wird. (...)
(...) Die Klageberechtigung einzelner Verbraucher bei Verstößen würde dieses hohe Schutzniveau, welches gerade auch im Interesse des Verbrauchers besteht, im Ergebnis in Frage stellen. Der Unternehmer müsste jederzeit mit einer Vielzahl von Klagen von Verbrauchern wegen eines (angeblichen) Verstoßes gegen das UWG rechnen. Die damit verbundenen Belastungen, insbes. (...)
(...) Internationale Untersuchungen konnten nachweisen, dass Werbebeschränkungen einen erwünschten Einfluss auf den Konsum haben und geeignet sind, das Rauschtrinken und die Zahl der Unfalltoten in Folge von Alkoholeinfluss spürbar zu senken. Alkoholbeschränkungen sollten sich auf bestimmte Arten von Werbung, auf festgelegte Orte und auf bestimmte Zeiten (keine Werbung für Alkohol in Fernsehen und Kino vor 20:00 Uhr) beziehen. Werbebeschränkungen sollten Hand in Hand gehen mit Bildungs-und Aufklärungskampagnen, um nachhaltige Einstellungs- und Verhaltensänderungen in der Bevölkerung zu bewirken. (...)