Frage von Uwe M. • 21.08.2022

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Entsprechend der Situationen und Entscheidungen profitieren unterschiedliche Personengruppen. Dabei wird auch evaluiert, wie die jeweiligen Personengruppen in der jüngsten Vergangenheit bevorteilt oder benachteiligt wurden.
Entweder sie bekommen die 300 Euro als Angestellte mit dem Septembergehalt vom Arbeitgeber ausgezahlt. Oder Sie erhalten als Selbstständige automatisch mit der Einkommenssteuerveranlagung der Abgabe Ihrer nächsten Steuererklärung die 300 Euro erstattet
Viele hilfreiche Informationen zur Energiepreispauschale finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen.