Frage von Ömer S. • 25.08.2020

Antwort ausstehend von Iftikhar Malik SPD
Ja unter bestimmten Auflagen.
Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung wurde daher sowohl zum Zeitpunkt des Erstellens der Corona-Verordnung als auch bei allen Änderungen vorgenommen.
(...) Nach meiner Einschätzung prüft die Landesregierung die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen sehr genau. Dazu ist die Landesregierung nach dem Grundgesetz verpflichtet. (...)
(...) die Landesregierung arbeitet gesetzestreu und daher wird stets eine
Rechts und Interessensabwägung getroffen und auch begründet. (...)
Die Wirksamkeit von Masken halte ich allerdings – so wie die Bundesregierung noch im Frühjahr – für sehr fragwürdig.