Frage von Klaus S. • 01.01.2009

Antwort von Kim Philipp Nowak Republikaner • 04.01.2009
Sehr geehrter Herr Sydow,
Sehr geehrter Herr Sydow,
Sehr geehrter Herr Raden,
(...) Warum gilt dies nun bei der aktuellen Freibetrags- und Kindergelderhöhung nicht? Die neue Regelung des Mindestunterhalts sieht vor, dass für kleine Kinder unter 6 Jahren vom Freibetrag nur 87% zu zahlen sind, für Kinder vom 7. bis zum vollendeten 12. (...)
(...) Eine Abkehr vom grundsätzlichen Prinzip der (auch) finanziellen Verantwortlichkeit von Eltern für ihre Kinder hielte ich darüber hinaus für verantwortungslos. (...)