
Der Wohnort ist hier nicht maßgeblich.
Der Wohnort ist hier nicht maßgeblich.
Deswegen haben wir als Fortschrittskoalition zwei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von 37 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Ein Baustein unter vielen ist die Energiepreispauschale.
Im dritten Entlastungspaket haben wir daher dafür gesorgt, dass Rentnerinnen und Rentner ebenfalls eine Einmalzahlung von 300 erhalten.
Wie ich in meiner Antwort auf Ihre Frage vom 19. August ausgeführt habe, steht die Energiepreispauschale allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen zu, wenn für einen Tag im Jahr 2022 diese Bezugsvoraussetzungen vorgelegen haben.
JA, sie bekommen als Angestellte in einem Kleinstunternehmen - also auch als Minijobberin - die 300 Euro Energiepauschale von Ihrem Arbeitgeber im September ausgezahlt unabhängig davon, wieviel Sie verdienen