Wir senken die Voraufenthaltszeit für die Einbürgerung auf 5, bzw. 3 Jahre (bei besonderen Integrationsleistungen). Und in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten bei Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat.
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Das Bundesministerium des Innern hat bereits einen Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vorgelegt, welcher voraussichtlich spätestens im März ins Kabinett kommt und dann an das Parlament zur Beratung überwiesen wird.
Wir rechnen mit einem ersten Referentenentwurf noch in diesem Jahr, in den nächsten Wochen. Daraus erfahren Sie dann auch die detaillierteren Vorhaben. Das Gesetz wird dann voraussichtlich in der ersten Hälfte des nächsten Jahres in Kraft treten.
Mit der Reform soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden. Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.
die im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vereinbarte Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts sieht grundlegende Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz vor. Dazu gehört u.a. auch die generelle Zulassung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten.