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Mit der Reform soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden. Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.
die im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vereinbarte Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts sieht grundlegende Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz vor. Dazu gehört u.a. auch die generelle Zulassung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten.
Wir sind derzeit mitten in den Beratungen. Wir werden dabei nicht nur die Mehrstaatigkeit ermöglichen, sondern auch die Fristen und Hürden für die Einbürgerung insgesamt senken, wie im Koalitionsvertrag geschrieben.
Das Bundesinnenministerium arbeitet mit Hochdruck daran. Das parlamentarische Verfahren wird dann vermutlich Anfang des nächsten Jahres beginnen.