Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
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Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Für Sie bedeutet allerdings ein Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft im Ausland, dass Sie die entsprechenden Regelungen dieses Landes beachten müssen.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart gehört dazu auch die Mehrfachstaatsangehörigkeit, an der wie nach wie vor festhalten.
Wir wollen, dass Menschen grundsätzlich eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen können. Wir sind aber der Meinung, dass momentan nicht der Zeitpunkt für eine Vereinfachung des Staatsbürgerschaftsrechts ist, weil es bisher keinerlei Fortschritte bei der Rückführung und Bekämpfung von illegaler Migration gibt.
Mehrstaatigkeit muss für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.