Antwort 25.10.2022 von Bettina Lugk SPD
Wir dürfen in diesen Zeiten niemanden alleine lassen - auch die nicht, die bereits in den vergangenen Jahren Maßnahmen zum Stromsparen getroffen haben.
Wir dürfen in diesen Zeiten niemanden alleine lassen - auch die nicht, die bereits in den vergangenen Jahren Maßnahmen zum Stromsparen getroffen haben.
Ja, auch Kund*innen mit Ölheizungen müssen entlastet werden.
Bei der von Ihnen angesprochenen Gaspreisbremse ist vorgesehen, dass Haushalte ab 1. März 2023 ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis erhalten