Das Ende der Kastenstandhaltung ab 2029 wurde bereits im Februar 2021 beschlossen. Mit dem neuen Tierschutzgesetz wird nun auch Verbot der Anbindehaltung beschlossen.
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Das Tierwohl und der Tierschutz sind mir als Abgeordnete ebenso wie meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag ein wichtiges Anliegen.
Meine Fraktion hat das Ziel weitere Defizite im Tierschutz im anstehenden parlamentarischen Verfahren zu beheben.
Das BMBF hat auch unter FDP Führung die Forschung und Implementierung von Alternativen zu Tierversuchen aktiv unterstützt (https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/alternativmethoden-zum-tierversuch-6641.php). Oberste Prämisse muss jedoch stets die wissenschaftliche Qualität und Patientensicherheit sein.
Ein wichtiger Schritt ist die Erhöhung der Standards in der Tierhaltung sowie strengere Kontrollen, um sicherzustellen, dass die bestehenden Vorschriften zum Schutz der Tiere auch tatsächlich eingehalten werden.
Übergangsfristen für die Anbindehaltung in Milchviehbetrieben halte ich für notwendig, da die Umstellung in den Höfen aufwändig ist und gewisse Zeit erfordert.