Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Matthias R. • 22.05.2024
Antwort von Hubertus Heil SPD • 01.07.2024 In einem nächsten Schritt wäre auch eine Einbeziehung aller weiteren Personen in die gesetzliche Rentenversicherung (u.a. auch Beamt*innen und Abgeordnete) zu prüfen. Allerdings wäre ein solcher Ausbau der heute schwerpunktmäßig auf versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgerichteten gesetzlichen Rentenversicherung in eine Erwerbstätigenversicherung eine weitreichende Entscheidung.
Frage von Anton N. • 21.05.2024
Antwort von Hubertus Heil SPD • 01.07.2024 Die Bezeichnung „Rente mit 63“ ist irreführend, da es diese nicht mehr gibt: Der offizielle Name ist „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“. Diese wird oft „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.
Frage von Werner R. • 21.05.2024
Antwort von Hubertus Heil SPD • 01.07.2024 Ich verweise auf meine Antwort auf Ihre Frage vom 19.03.2024
Frage von Rainer M. • 20.05.2024
Antwort von Hubertus Heil SPD • 01.07.2024 In einem nächsten Schritt wäre auch eine Einbeziehung aller weiteren Personen in die gesetzliche Rentenversicherung (u.a. auch Beamt*innen und Abgeordnete) zu prüfen. Allerdings wäre ein solcher Ausbau der heute schwerpunktmäßig auf versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgerichteten gesetzlichen Rentenversicherung in eine Erwerbstätigenversicherung eine weitreichende Entscheidung.
Frage von Jan P. • 20.05.2024
Antwort von Hubertus Heil SPD • 07.06.2024 Die Beamtenversorgung – und somit das Pensionssystem - fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Frage von Christine S. • 19.05.2024
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP