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bei mir als bayerischem Landtagsabgeordneten ist diese Frage bezüglich der Bundesbeamten leider falsch platziert.

die Gleichbehandlung von Angestellten und Beamten im Angehörigenentlastungsgesetz ist bereits jetzt gewährleistet. Beamte können – wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch – an den Kosten zur Pflege ihrer Eltern beteiligt werden, wenn sie mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen.

Die Gesetze der Bundesregierung werden ja mit der Koalitionsmehrheit verabschiedet. Deswegen sehe ich keine Gefahr.

Der Rundfunkbeitrag gewährleistet die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von politischen Entscheidungsträgern und Werbekunden.

Eine sichere Aussage, wie es mit dem Autobahntunnel Schlangenbader Straße weitergeht, ist noch nicht möglich.