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(...) 14 GG. Das Grundrecht auf Eigentum ist ein Freiheitsgrundrecht, das dessen Träger vor nicht gerechtfertigten Eingriffen durch den Staat oder Dritte schützen soll. Der Staat hat hier auch eine Schutzpflicht gegenüber dem Grundrechtsträger, solche Eingriffe wirksam und nachhaltig abzuwehren und zu unterbinden. (...)
(...) Nach meiner Auffassung muss der Staat auf rechtsstaatlicher Grundlage in der digitalen Welt genauso handlungsfähig sein, wie in der analogen. Deswegen setzte ich mich für eine entsprechende Anpassung der Gesetzeslage ein, damit wir den Ermittlungsbehörden auch die notwendigen Instrumente an die Hand geben, um Internetkriminalität erfolgreich zu stoppen. (...)
(...) Über die Gestaltung des Rechtsrahmens gilt es weiterhin zu reden. SOPA und PIPA sind nicht unmittelbar in die deutsche Rechtsordnung übertragbar. Sicher ist aber auch: Die Internetkriminalität können wir nur dann erfolgreich stoppen, wenn wir den Ermittlungsbehörden auch die notwendigen Instrumente an die Hand geben. (...)
(...) Ich halte die von Ihnen genannten Gesetze und Verträge rechtsstaatlich für ebenso fraglich wie Sie. Ich sehe auch einen Verstoß gegen Grundsätze unserer Verfassung. (...)