deine Frage haben mein Fraktionskollege Stephan Jersch und ich zum Anlass für Recherchen genommen, z.B. bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Für andere Interessierte füge ich die Antwort von Stephan Jersch an dich weiter unten ein.
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Mit der Gas- und Strompreisbremse haben wir Maßnahmen geschaffen, die möglichst vielen Bürger*innen zu Gute kommen und für schnelle Entlastung sorgen.

Für das Problem der Nachtspeichertarife hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Lösung erarbeitet, die auf eine Gewichtung anhand der zeitlichen Gültigkeit ausgerichtet ist.

Für Härtefälle wurde ein Soforthilfe-Fonds eingerichtet, um Betroffenen möglichst unkompliziert und schnell finanzielle Unterstützung zukommen lassen zu können.

Wer also von 0 bis 6 Uhr einen günstigen Tarif abgeschlossen hat, um damit seinen Nachtspeicherofen zu betreiben und von 6 bis 24 Uhr einen teuren Tarif abgeschlossen hat, bei dem wird ein gewichteter Durchschnittswert gebildet – der günstige Tarif fließt dann nur zu 6/24 in den Durchschnitt und der teurere Tarif geht zu 18/24 ein.

Aus diesem Grund haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen gesonderten Entschließungsantrag eingebracht, in dem wir uns dafür ausgesprochen haben, einen gesonderten Entlastungstarif für Heizstrom (und insbesondere für Nachspeicherheizungen) vorzusehen, der bei höchstens 30 Cent liegt.