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Bei dem, von Ihnen erwähnten Punkt im Koalitionsvertrag, handelt es sich nicht um eine direkte Gesetzesänderung, sondern um das im Koalitionsvertrag beschlossene Auslaufverfahren der Rechtsvorschriften zu § 250 und § 172 BauGB.
Derzeit sind keine diesbezüglichen Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geplant.
Es liegt bereits ein Gesetzesentwurf vor, der einen Anspruch des Miteigentümers gegen die WEG auf Installation eines Balkonkraftwerks statuiert.
Die Vorverlegung des Vorkaufsrechts könnte zu einer spekulativen Preisgestaltung und Marktverzerrung auf dem Rücken der Kommunen führen.