Frage von Tobias V. • 03.02.2024

Antwort von Frank Lortz CDU • 12.02.2024
Ich gehe davon aus, dass in absehbarer Zeit Details bezüglich der Handhabung bekannt gegeben werden.
Ich gehe davon aus, dass in absehbarer Zeit Details bezüglich der Handhabung bekannt gegeben werden.
Seit Jahresbeginn bis einschließlich 28.02.2024 wurden für das KfW-Programm "Wohneigentum für Familien" (WEF) 557 Anträge mit einer Mittelbindung von knapp 28 Millionen Euro zugesag
Ihnen als Eigentümer oder einem Dritten, den Sie hierzu ermächtigen, muss auf Ihr Verlangen hin gemäß §24, Abs. 7 Einsicht in diese Beschluss-Sammlung gewährt werden.
Allgemein ist aber das Verfahren bei Anschluss von Fernwärme in einem Haus mit Wohnungseigentümergemeinschaft, genau wie alle anderen Modernisierungsmaßnahmen, im Wohnungseigentümergesetz (WEG) geregelt ist