Frage von Manfred R. • 19.01.2023

Antwort ausstehend von Janosch Dahmen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vor diesem Hintergrund bin ich Ihnen dankbar für Ihre Schilderungen und habe Ihr Anliegen dem zuständigen Arbeitskreis meiner Fraktion zur weiteren Begleitung und Sensibilisierung ggü. den zuständigen Gremien weitergeleitet.
Wer durch eine vorgeschriebene o. öffentlich empfohlene Impfung eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, kann Leistungen nach dem IfSG bzw.SGB XIV erhalten
Ich bin gerne bereit, mich mit Ihnen auf einen Kaffee /Tee/Wasser zu treffen, um mich mit Ihnen über Ihre Situation, die Rolle der Krankenkassen und die Lage im Gesundheitssystem auszutauschen. Wenn Sie mögen. Außerdem werde ich Ihnen nochmal schreiben, sobald die Infos aus der Fachabteilung mir vorliegen.