Antwort 20.04.2024 von Carola Ensslen Die Linke
Wenn sich wirklich etwas ändern soll, muss man auch über eine Vergesellschaftung der Energiekonzerne nachdenken. Schließlich gehört die Versorgung mit Energie zur Daseinsvorsorge.
Wenn sich wirklich etwas ändern soll, muss man auch über eine Vergesellschaftung der Energiekonzerne nachdenken. Schließlich gehört die Versorgung mit Energie zur Daseinsvorsorge.
In diesem Fall handelte es sich um einen Antrag der AfD, der etwas verlangte, was rechtlich nicht zulässig war. Daher haben wir, die CDU-Fraktion, den Antrag abgelehnt, da wir nicht für etwas stimmen können, was gegen geltendes Recht verstößt.
Es gilt für mich ein gutes Abwägen zwischen der Flächennutzung