
wir dürfen als Abgeordnete keine Rechtsberatung leisten, daher kann ich mich zu Ihrem Einzelfall leider nicht äußern.

wir dürfen als Abgeordnete keine Rechtsberatung leisten, daher kann ich mich zu Ihrem Einzelfall leider nicht äußern.


Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich mich aufgrund des Gewaltenteilungsgrundsatzes nicht zu einer konkreten Rechtsstreitigkeit äußern kann.

Fakt ist, dass in der Corona-Zeit versucht wurde, schnell und unbürokratisch zu helfen. Dass im Nachhinein diese Zahlungsflüsse noch einmal geprüft werden, wurde frühzeitig angekündigt.

Da es sich um eine Ausnahmeregelung handeln würde, kann dafür kein Bundesgesetz geändert werden. Ausnahmefälle werden nicht in Bundesgesetzen aufgenommen. Als Ausnahmeregelungen sind im Gesetz nur für Notstände, wie zum Beispiel Terrorismus oder Katastrophenfälle vorgesehen.

Ich bin der Meinung, dass eine Aufarbeitung nötig ist, da viele Menschen in unserer Gesellschaft in der Corona-Pandemie teilweise unter den Maßnahmen sehr gelitten haben und wir dies bei einer nächsten Epidemie oder Pandemie vermeiden müssen. Wir brauchen langfristig eine gemeinsame Erinnerung an die Zeit.