Frage von Susanne W. • 22.04.2024

Antwort ausstehend von Saskia Esken SPD
In der Tat handelt es sich bei den Corona-Soforthilfen um einmalige steuerbare Zuschüsse, die bei der Steuerveranlagung für jeweilige das Kalenderjahr gewinnwirksam berücksichtigt werden.
Für mich ist es wichtig, dass unsere Bürgerinnen und Bürger vor Falschinformationen geschützt werden. Gerade im Hinblick auf die RKI-Dokumente kann man wieder erkennen, wie einige Leute mit einer Agenda Fakenews verbreiten, um die Menschen zu verunsichern.
Konkret handelt es sich um eine ForscherInnengruppe der Universität Göteborg.