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Insoweit ist es ganz grundsätzlich wünschenswert, dass die Ehepartner über eine § 53 Abs. 6 BBesG entsprechende Regelung abgesichert werden.

Eine ersatzlose Abschaffung des Splittingverfahrens kann aus dem Koalitionsvertrag nicht abgeleitet werden und wäre zudem nicht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben an die Besteuerung von Ehegatten.

Im Koalitionsvertrag haben sich Grüne, SPD und FDP darauf geeinigt, die Familienbesteuerung so weiterzuentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden.

Die genaue gesetzliche Regelung bzgl. des Bürgergeldes steht noch nicht fest.

Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden.