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Antwort 27.11.2025 von Philip Hoffmann CDU

Zunächst prüft der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages mögliche Einsprüche; erst wenn dort erhebliche Fehler festgestellt würden, käme eine (Teil-)Neuauszählung in Betracht.

Portrait von Fabian Jacobi
Antwort ausstehend von Fabian Jacobi AfD
Portrait von Nico Steinbach
Antwort 05.11.2025 von Nico Steinbach SPD

Ich sehe keinerlei sachliche oder rechtliche Grundlage für eine Neuauszählung der letzten Bundestagswahl.