
Antwort 27.11.2025 von Philip Hoffmann CDU
Zunächst prüft der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages mögliche Einsprüche; erst wenn dort erhebliche Fehler festgestellt würden, käme eine (Teil-)Neuauszählung in Betracht.

Zunächst prüft der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages mögliche Einsprüche; erst wenn dort erhebliche Fehler festgestellt würden, käme eine (Teil-)Neuauszählung in Betracht.
Ich sehe keinerlei sachliche oder rechtliche Grundlage für eine Neuauszählung der letzten Bundestagswahl.