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Bis wir eine von staatlicher Seite koordinierte Seenotrettung auf den Weg bringen können, muss es uns als Gesellschaft ein Anliegen sein, dass wir Menschen und Organisationen, die mit Rettungsschiffen anderen Menschen das Leben retten, unterstützen
zunächst einmal verpflichtet §6 der Bundeshaushaltsordnung nur zur Überprüfung des Mitteleinsatzes, umfasst aber nicht auch die Prüfung der zu erfüllenden Aufgabe selbst.
Die Rettung Schiffbrüchiger ist völkerrechtliche und humanitäre Verpflichtung. Sie darf nicht kriminalisiert werden.
Es soll in Deutschland keine Zweiklassengesellschaft und keine Zweiklassenmedizin geben. Es gibt aber bestimmt bessere Wege als eine "Bürgerversicherung".