Frage von Matthias W. • 03.06.2024

Antwort ausstehend von Doris Ahnen SPD
Die Entwicklung der Diäten ist grundsätzlich an die Entwicklung der Löhne in Deutschland gekoppelt.
Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2023 monatlich 10.591,70 Euro, ab 1. Juli 2024 erhöht sie sich auf 11.227,20 Euro. Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben.