Seit Juli 2024 gilt für Rentner:innen bundesweit ein einheitlicher Rentenwert.
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Auf der Grundlage von § 15 des Abgeordnetengesetzes wurden zum 01.07.2024 die Abgeordnetenbezüge angepasst:
Höhe der Abgeordnetenbezüge nach § 5 Abs. 1 AbgG NRW: 10.917,77 Euro 
zusätzlich abzuführende Beiträge an das Versorgungswerk: 2.880,12 Euro 
Ich verweise auf meine Antwort auf Ihre Frage vom 5. September 2024.
Die automatische Anpassung der Diäten orientiert sich am Nominallohnindex des Statistischen Bundesamts, also der Gehaltsentwicklung der knapp 46 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland: Wenn dieser steigt, dann ziehen die Diäten automatisch mit bzw. umgekehrt.
vielen Dank für Ihre Frage. Die Diäten der Bundestagsabgeordneten erhöhen sich nur insofern automatisch, wie auch das Lohnniveau ansteigt. Sie sind an das Lohnniveau gekoppelt, 2021 also – wie auch der Nominallohn – leicht gesunken.