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Wer in Deutschland Schutz sucht und ein Bleiberecht erhält, muss unsere verfassungsmäßige Ordnung und die Gesetze respektieren. Menschen, die schwere Straftaten begehen, müssen nach Verbüßung ihrer Strafe prioritär und zügig abgeschoben werden. Diesbezüglich haben wir bereits strengere Regeln eingeführt.


Klar ist: Wer Geldautomaten sprengt, macht sich nach deutschem Recht strafbar. Derartige Angriffe erfüllen in der Regel den Tatbestand des § 308 Strafgesetzbuch (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion) in Tateinheit mit § 243 (Besonders schwerer Fall des Diebstahls). Auch eine, mindestens einfache, Körperverletzung (§ 223) kommt in Betracht.


Ebenfalls sind zur Bekämpfung und Verhinderung von Kriminalität verschiedene Ansätze notwendig, sodass der Fokus ein alleiniger Fokus auf die Polizei an dieser Stelle nicht trägt. DIE LINKE fokussiert bei der Bekämpfung der Kriminalität auf die vielfältigen sozialen Ursachen