Frage von Sven B. • 08.06.2023

Antwort von Johann Saathoff SPD • 16.06.2023
Ihren Hinweis zum Alimentativen Ergänzungszuschlag in Verbindung mit einem Kindergeldanspruch nehme ich gern zur Kenntnis.
Ihren Hinweis zum Alimentativen Ergänzungszuschlag in Verbindung mit einem Kindergeldanspruch nehme ich gern zur Kenntnis.
Eine kleine Korrektur: Nach derzeitiger Gesetzeslage kann Ihre Tochter bereits beide Pässe haben.
Wir stellen sicher: Minderjährige Kinder können auch künftig so viel Unterhalt verlangen, wie sie zum Leben brauchen.
Eigenheimbesitzer und Mieter werden durch die Wärmewende belastet.
Als wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bin ich nicht die richtige Ansprechpartnerin.
Ob in einzelnen Orten Nah-, bzw. Fernwärmenetze aufgebaut werden entscheiden die jeweiligen Kommunen.