
Es gibt durchaus Anhaltspunkte, dass die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren bei der AfD gegeben sein könnten. Ein Parteiverbot ist jedoch das schärfste Schwert der wehrhaften rechtsstaatlichen Demokratie.
Es gibt durchaus Anhaltspunkte, dass die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren bei der AfD gegeben sein könnten. Ein Parteiverbot ist jedoch das schärfste Schwert der wehrhaften rechtsstaatlichen Demokratie.
Unser Ziel als CDU ist es, als bürgerliche Partei der Mitte die Menschen im Saarland und bundesweit von unseren politischen Inhalten und Lösungsvorschlägen zu überzeugen.
Bis sich in meiner Auffassung keine Änderung ergibt kämpfe ich gegen die AfD mit demokratischen Mitteln.
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhängerinnen und Anhänger darauf abzielen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
Es ist legitim und notwendig, im Rahmen unserer demokratischen Möglichkeiten das Wirken einer Partei in Hinblick auf ihr möglicherweise verfassungswidriges Agieren zu beobachten und dabei auch ein Verbotsverfahren in Betracht zu ziehen. Nichtsdestotrotz gilt: Mit einem Verbotsverfahren, bei dem nicht von einem Erfolg ausgegangen werden kann, worden wir unserer Demokratie einen Bärendienst erweisen und der verfassungswidrig agierenden Partei sogar einen vermeintlich positiven Anstrich verpassen.
Es ist notwendig das Wirken der AfD in Hinblick auf ihr verfassungswidriges Agieren zu beobachten.