Frage von Hagen M. • 20.06.2023

Antwort von Marco Buschmann FDP • 06.07.2023
Oberste Richtschnur im Sorgerecht ist das Kindeswohl.
Oberste Richtschnur im Sorgerecht ist das Kindeswohl.
Zu Detailfragen möchte ich Sie bitten, sich an Ihren zuständigen Wahlkreisabgeordneten zu wenden
Zunächst muss ich sagen, dass ich die Einstellungspraxis in Baden-Württemberg mit der Einschränkung auch von EU-Ländern als äußerst irritierend empfinde.
Für Einbürgerungsbewerber*innen, die das 23. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, ist nach den bisher bestehenden Regelungen zwar zu prüfen, ob sie die Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu vertreten haben