
Bis 2019, als die Sanktionspraxis noch nicht eingeschränkt oder ausgesetzt war, erhielten generell nur knapp 3 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mindestens eine Sanktion.
Bis 2019, als die Sanktionspraxis noch nicht eingeschränkt oder ausgesetzt war, erhielten generell nur knapp 3 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mindestens eine Sanktion.
In Ihrem Einzelfall dürfte sich folglich am bisherigen Leistungsbezug (Rente plus ergänzende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII) keine Änderung ergeben haben.
Der Staat ist aufgrund des Sozialstaatsprinzips verpflichtet, seinen mittellosen Bürgerinnen und Bürgern die Mindestvoraussetzungen zur Führung eines menschenwürdigen Lebens erforderlichenfalls durch Sozialleistungen zu sichern (Existenzminimum).
das von SPD, Grünen und FDP geplante Bürgergeld konnten wir zum Glück entschärfen. Ohne unser Veto wären fast sämtliche Aspekte des Forderns aufgegeben worden, was dem Einstieg in ein bedingungsloses Grundeinkommen gleichgekommen wäre.