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Sogenannte Langzeitnebenwirkungen, die unerwartet und erst lange Zeit (z.B. mehrere Jahre) nach der Impfung auftreten, sind laut dem RKI bei noch keiner Impfung beobachtet worden und sind auch bei den COVID-19-Impfstoffen nicht zu erwarten.

Je nach Einzelfall kommen verschiedene gesetzliche Haftungsregelungen in Betracht, zum Beispiel aus dem Arzneimittelrecht, dem Produkthaftungsgesetz sowie den allgemeinen Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.

Der Impfschutz, das zeigen Studien, nimmt mit der Zeit ab. Der Booster ist eine Auffrischungsimpfung. Er erhöht den Schutz wieder deutlich.

Allerdings gehe ich davon aus, dass, wenn Menschen eine sehr seltene, aber schwere Nebenwirkung verspüren, diese medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.