Antwort 02.02.2022 von Ruppert Stüwe SPD
Impfdosen stehen dazu ausreichend zur Verfügung und auch Impftermine sind derzeit zeitnah verfügbar.
Impfdosen stehen dazu ausreichend zur Verfügung und auch Impftermine sind derzeit zeitnah verfügbar.
(...) wer einen Impfschaden erleidet, bekommt eine Entschädigung.
Sogenannte Langzeitnebenwirkungen, die unerwartet und erst lange Zeit (z.B. mehrere Jahre) nach der Impfung auftreten, sind laut dem RKI bei noch keiner Impfung beobachtet worden und sind auch bei den COVID-19-Impfstoffen nicht zu erwarten.
Je nach Einzelfall kommen verschiedene gesetzliche Haftungsregelungen in Betracht, zum Beispiel aus dem Arzneimittelrecht, dem Produkthaftungsgesetz sowie den allgemeinen Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.